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PROJEKTE
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Seit der Wintersaison 2015/2016 hat sich die Parkplatzsituation in Liechtensteins Skigebiet Malbun deutlich verbessert. Wir haben im Baurecht ein Parkhaus mit insgesamt 274 Parkplätzen auf drei Geschossen realisiert.
Vertreter der Bauherrin PHM Immo Aktiengesellschaft, der Gemeinde Triesenberg und der beauftragten Bauunternehmen konnten mit dem Spatenstich Mitte Mai 2014 ein lange hergesehntes Projekt starten. Auf der Parzelle Nr. 415 auf dem Gebiet „Schlucher“ im Malbun wurde ein Parkhaus realisiert, welches nicht nur die Parksituation in Liechtensteins Ski- und Wandergebiet deutlich entspannt. Auf dem Flachdach des Gebäudes wurden eine Abfallsammelstelle sowie Lagerräume errichtet, die von der Gemeinde Triesenberg genutzt werden. Die übrige Fläche steht für öffentliche Zwecke zur Verfügung. Also auch ein neuer Platz im Malbun, auf welchem die heute schon zahlreichen Veranstaltungen im Malbun stattfinden können.
Wir sind überzeugt, dass unser Ski- und Wandergebiet Malbun weiterhin von diesem Parkhaus profitieren wird.
Parkplätze für private Nutzer
Eigentümer von Ferienhäusern und Wohnungen in Malbun, die bei ihrer Liegenschaft über keinen eigenen Parkplatz verfügen, erhalten die Möglichkeit, im neuen Parkhaus Parkflächen zu erwerben. Damit entspannt sich die Parkplatzsituation in Malbun merklich, da diese bis jetzt auf öffentlichen Parkplätzen parkieren mussten. Dazu musste dieser Personenkreis der Gemeinde Triesenberg eine Ersatzabgabe leisten, die mit dem Erwerb einer Parkfläche im Parkhaus zurückgefordert werden kann.
Die PHM Immo AG bietet die Parkflächen mit einem Nutzungsrecht für die Dauer bis Dezember 2048 an. Dieses Nutzungsrecht wird grundbücherlich eingetragen. Diese Nutzungsdauer entspricht der Dauer des Baurechtsvertrages, welchen die PHM Immo Aktiengesellschaft mit der Gemeinde Triesenberg abgeschlossen hat.
Gedanken machten sich die Verantwortlichen auch bereits über die Zeit nach 2048. „Wenn die Gemeinde Triesenberg wider Erwarten den Baurechtsvertrag nach dieser Zeitdauer nicht verlängern würde, ist es deren Pflicht, neue Dienstbarkeiten zu begründen oder eine neue Lösung zu finden, damit eine Parkierungsform ermöglicht wird, die dem Gesetz und den baurechtlichen Anforderungen entspricht.