Die Pflicht zur Vorlage eines Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis) beim Verkauf, bei der Vermietung oder bei der Verpachtung von Gebäuden und Nutzungsobjekten tritt ab 01.01.2009 in Kraft (Gesetz vom 23.05.2007 EnAG). Gemäss jüngstem Schreiben des Liechtensteinischen Hochbauamtes vom 14. August 2007 wird die Beilage eines Energieausweises bei neuen Baugesuchen bereits ab dem 1. September 2007 vorgeschrieben sein.
Damit Sie rechtzeitig in der Lage sind die Energieeffizienz ihres bestehenden oder projektierten Gebäudes nachzuweisen, unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne unser Angebot für die fachgerechte und gesetzeskonforme Erstellung des genannten Energieausweises.
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